Die Grundstückspreise sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Corona, Inflation, der Ukraine-Krieg und die Energieknappheit haben die Baukosten zusätzlich in die Höhe getrieben. In der Summe erscheint der Hausbau für viele unerschwinglich und bleibt ein unerfüllter Traum. Ein Erbbaugrundstück kann hier eine realistische Option sein, den Traum vom Eigenheim dennoch zu realisieren – mit nahezu den gleichen Rechten und Möglichkeiten wie Eigentümer.
Die Eigentümer von Erbbaugrundstücken sind in der Regel keine Privatpersonen, sondern Kommunen, Stiftungen oder kirchliche Träger. Diese stellen ihr Grundstück gegen eine jährliche Zinszahlung zur Verfügung. In der Regel sind das drei bis fünf Prozent des ermittelten Grundstückswertes. Der Erbbaunehmer erhält im Gegenzug das Nutzungsrecht für das Grundstück, er kann dort ein Haus bauen, dieses weitervermieten oder auch verkaufen. Der große Vorteil für den Pächter sind die relativ geringen Kosten für die Nutzung im Vergleich zum teuren Grundstückskauf. So bleibt mehr Eigenkapital für eine günstigere Baufinanzierung.
Beide Parteien schließen einen Erbbauvertrag, der oft an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt ist. Bei Kommunen geht es mehr um soziale Fragen wie die Bevorzugung von Familien mit Kindern, bei Stiftungen steht die Erfüllung des Stiftungszwecks im Vordergrund. Wichtig ist: Der Erbbauvertrag wird über einen bestimmten Zeitrahmen geschlossen. In der Regel geht es um Laufzeiten zwischen 75 und 99 Jahren.
Aber bevor Sie einen Erbbauvertrag abschließen, verzichten Sie nicht auf eine kompetente und umfängliche Beratung über Chancen, Risiken, Vor- und Nachteile. Wir sind für Sie da!